AGB
Inhalt dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Premium Subscription (by The Luxury Car Club, nachfolgend auch „uns“ und „wir“) bilden die rechtliche Grundlage Ihrer/Deiner Buchung einer Abo-Vereinbarung (nachfolgend "Abo") über die von uns bereitgestellte Webseite („Webseite“)
1. Ihr Abo bei Premium Subscription (by the Luxury Car Club)
1.1. Gegenstand Ihres Abo
Wir stellen Ihnen im Rahmen der angebotenen Abo-Vereinbarung für eine pauschale Monatsgebühr das von Ihnen gebuchte Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung. Daneben beinhaltet diese pauschale Monatsgebühr auch die Übernahme der Kosten durch uns, für die Zulassung des gewählten Fahrzeugs, die Bezahlung der Jahresprämie für die Kaskoversicherung, der KFZ-Steuer, der Rundfunkgebühren, die Wartungs- und Verschleißreparaturen, sowie die Inspektionen nach den nachstehenden Bedingungen, sollte ein Inspektion fällig werden.
1.2 Wer kann buchen?
Sie können bei uns als Privat- und Firmenkunden mit Wohn- bzw. Firmensitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Abo buchen.
1.3 Ihre Abo-Anfrage
Die von uns auf der Webseite dargestellten Fahrzeuge stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB geben Sie im Rahmen der Buchung mit der Unterschrift auf den Abo-Vertrag Ihres gewünschten Fahrzeugs oder mit Übersendung des uns bereitgestellten, automatisierten Abo-Vereinbarungs-Formular via E-Mail ab.
1.4 Vertragsschluss
Nach Absendung Ihrer Buchungsanfrage übersenden wir Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Buchungsanfrage, welche noch keine Annahme Ihrer Buchungsanfrage darstellt. Wir übersenden Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bei weiterem Interesse führen wir eine interne Bonitätsprüfung anhand Ihrer vorgelegten Einkommensnachweise durch und fragen bei Wirtschaftsauskunfteien, den zu Ihnen gespeicherten Kredit-Score ab („Bonitätsprüfung“). Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung übersenden wir Ihnen eine verbindliche Annahme Ihrer Buchungsanfrage („Buchungsbestätigung“) via E-Mail, erst dann kommt ein Vertrag über das gebuchte Mobilitätspaket zustande („Abonnement Vertrag“). Wir sind im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Abonnements abzulehnen. Übersenden wir Ihnen eine Abo-Bestätigung, obwohl Ihre Buchungsanfrage von diesen AGB abweichende Bestimmungen beigefügt waren, so gelten auch dann nur/ausschließlich unsere AGB, selbst wenn wir Ihren abweichenden Bestimmungen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB gelten also nur, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind
1.5 Identitätsprüfung und Auflagen
Wir stellen Ihnen das Fahrzeug unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:
-
Erfolgreiche Identitätsprüfung durch ein von uns bestimmtes Legitimationsverfahren, und
-
erfolgreiche Führerscheinprüfung zum Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnis.
1.6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Abo-Vereinbarungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. unserer Webseite, E-Mail, oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
2. Wer darf fahren und welche Pflichten gibt es für mich und die Fahrer?
2.1 Unsere Grundregel
Bei uns gibt es folgende drei Personenkreise, die zum Führen des überlassenen Fahrzeugs berechtigt sind:
-
Sie, als unser Vertragspartner der Abo-Vereinbarung ("Vertragspartner“),
-
uns bekannte nutzungsberechtigte Fahrer, die uns von Ihnen genannt werden und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen,
-
uns nicht bekannte nutzungsberechtigte Dritte mit gültiger Fahrerlaubnis.
Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Regelungen zu den genannten Personenkreisen und die zugehörigen Voraussetzungen.
Nutzungsberechtigte Fahrer: Das überlassene Fahrzeug darf von Ihnen als Vertragspartner, sowie den in die Buchungsvereinbarung gegebenenfalls aufgenommenen Personen geführt werden („nutzungsberechtigte Fahrer“). Wir können für nutzungsberechtigte Fahrer im Rahmen der Buchung eine zusätzliche Gebühr verlangen.
2.2 Nutzungsberechtigte Dritte
Sie und die nutzungsberechtigten Fahrer, dürfen das Fahrzeug für einzelne Fahrten Ihrer jeweiligen Verwandten 1. Grades (z.B. Eltern, Kinder), dem Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten überlassen, wenn diese denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie Sie, bzw. der nutzungsberechtigte Fahrer haben („nutzungsberechtigte Dritte“). Wir können für nutzungsberechtigte Dritte im Rahmen der Buchung eine zusätzliche Gebühr verlangen.
Wichtig: Anderen Personen als Sie und den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten dürfen das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von uns überlassen werden. Wir können hierfür eine zusätzliche Gebühr verlangen.
2.3 Persönliche Voraussetzung
Sie als Vertragspartner, nutzungsberechtigte Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte dürfen das Fahrzeug nur fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Sie erfüllen das in der Abo-Vereinbarung festgelegte Mindestalter und bist maximal 75 Jahre alt, und
-
Sie sind im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für das gebuchte Fahrzeug, und erfüllen alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen.
2.4 Ihre/Deine Verantwortung für nutzungsberechtigte Fahrer und Dritte
Sie haben folgendes vor Fahrantritt bei den nutzungsberechtigten Fahrern bzw. nutzungsberechtigten Dritten zu prüfen, und dürfen das Fahrzeug nicht überlassen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Eine Überlassung an diese darf nur erfolgen, wenn der nutzungsberechtigte Fahrer oder Dritter über die Pflichten aus diesen AGB aufgeklärt ist, und fahrtauglich ist, und im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für das zu überlassende Fahrzeug ist und Ihnen dies durch Vorzeigen des Führerscheins nachgewiesen wird, sowie unsere Altersbeschränkungen einhalten.
2.5 Allgemeine Pflichten, die auf Sie/Dich zukommen
Sie sind verpflichtet uns unverzüglich:
-
die Entziehung der Fahrerlaubnis, oder
-
ein Fahrverbot, oder
-
die Sicherstellung des Führerscheins, oder
-
die Beschlagnahme des Führerscheins von Ihnen oder eines nutzungsberechtigten Fahrers mitzuteilen, und das Führen sowie die Überlassung des Fahrzeugs an einen betroffenen nutzungsberechtigten Fahrer strikt zu unterlassen.
Über folgende Punkte müssen Sie uns unverzüglich unterrichten und auf Aufforderung von uns jederzeit Auskunft erteilen:
-
Änderung Ihrer Daten (Name, Firmenname, Adresse, Bankverbindung),
-
Änderung der Daten von nutzungsberechtigten Fahrern,
-
eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Einkommensverhältnisse, die zur Gefährdung Ihrer Zahlungsfähigkeit führt,
-
die Identität einschließlich der Kontaktdaten der nutzungsberechtigten Dritten, die das Fahrzeug führen oder geführt haben.
Datenschutz Unsere Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
www.premium-subscription.com/datenschutz.
3. Was ist in der Buchung enthalten?
3.1 Fahrzeugauswahl und Ausstattung
Sie haben bei der Buchungsanfrage die Möglichkeit, als Teil Deines Abonnements ein Fahrzeugmodell mit der von Ihnen vorbestimmten Konfiguration auszuwählen. Spezifische Wünsche wie ungewöhnliche Farbwahl behalten wir uns vor über eine Folie zu gewährleisten welche separat in Rechnung gestellt werden kann. Zulassung und Fahrzeugschein als Gegenleistung, für die in der Buchungsvereinbarung vereinbarte, pauschale Monatsgebühr, werden wir das gebuchte Fahrzeug je nach Verfügbarkeit als Neuwagen beschaffen und auf unsere Kosten auf uns oder einer unserer Vertragspartner zulassen. Vor Überlassung des Fahrzeugs, spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I.
3.2 Kosten, die wir übernehmen
Als Gegenleistung für die monatliche Pauschalgebühr sind folgende Leistungen von uns zu erbringen und hieraus anfallende Kosten von uns gemäß den Regelungen dieser AGB zu tragen:
-
Kosten für die Wartungs- und Verschleißreparaturen und Inspektionen gemäß den Service- und Inspektionsvorgaben des Herstellers,
-
Kosten für den Reifenwechsel und die ganzjährige Bereifung durch wintertaugliche Reifen (Auswahl von Marke der Reifen obliegt uns).
-
Kfz-Steuer,
-
Rundfunkgebühren,
-
Kosten der Jahresprämie für die Vollkaskoversicherung.
l
-
Betriebsflüssigkeiten aller Art (z.B. Kraftstoffe und Ladestrom, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl),
-
Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut),
-
Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße,
-
die Kosten für die laufende Reinigung und Pflege des Fahrzeugs.
3.4 Kosten für Mehr-KM
Fahren Sie innerhalb der Buchungslaufzeit mehr Kilometer als vereinbart, d.h. Sie überschreiten das Kontingent an Frei-KM, wird Ihnen ein Zusatzentgelt in Rechnung gestellt. Ist keine Vereinbarung zum Zusatzentgelt getroffen, fällt ein Entgelt von 1,00 EUR inkl. USt./MwSt. je Mehr-KM an. Sie sind berechtigt, bis zu 3.000 KM pro Monat zu fahren.
Maßgeblicher KM-Stand: Maßgeblich für die Berechnung der von Ihnen innerhalb der Vertragslaufzeit gefahrenen Kilometer ist der Kilometerstand des Fahrzeugs bei Lieferung und Abholung durch uns.
Wichtig: Die durch die Anlieferung anfallende Kilometerleistung geht nicht zu Lasten Ihres Kilometerkontingents. Dasselbe gilt auch dann, wenn Sie bei der Rückgabe für eine Abholung des gebuchten Fahrzeugs durch uns entscheiden.
3.5 Verlust von Fahrzeugzubehör und Dokumenten
Sollte es während der laufenden Buchungsvereinbarung zum Verlust oder zur Beschädigung von Fahrzeugzubehör oder Fahrzeugdokumenten kommen, sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung uns gegenüber verpflichtet. Kostenersatz: Wir werden Ihnen einen Ersatz zur Verfügung stellen und sofern erforderlich, einen Termin in einer Partnerwerkstatt in Deiner Nähe für Sie vereinbaren. Haben Sie den Verlust von Fahrzeugzubehör oder Dokumenten zu vertreten, stellen wir Ihnen grundsätzlich die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten, zuzüglich einer Aufwandspauschale (inkl. USt./MwSt.) gemäß Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) in Rechnung, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Pauschaler Kostenersatz: Wir behalten uns das Recht vor, für ausgewähltes Fahrzeugzubehör oder Dokumente gemäß der Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) die Kosten für die Ersatzbeschaffung pauschal abzurechnen (dann USt./MwSt. befreit), es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.6 Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung
Für das jeweils gebuchte Mobilitätspaket besteht eine Kfz-Vollkaskoversicherung. Hierbei besteht eine Deckungssumme in der Regel von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme beträgt bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR je geschädigte Person.
Wichtig: Pro Schadensfall sind Sie verpflichtet, die festgelegte Selbstbeteiligung zu entrichten und Sie haben in jedem Schadensfall das in unseren AGB beschriebene Vorgehen einzuhalten (siehe Ziffer G. „Schaden – was ist zu tun und zu beachten?“).
3.7 Wann die Versicherung nicht oder nicht vollständig greift
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte vorsätzlich herbeiführt („Versicherungsausfall“). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens kann die Versicherungsleistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden („Leistungskürzung“). Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben oder dafür ursächlich warst, bleibt der Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen.
3.8 Austausch Ihres/Deines Fahrzeugs
Wir sind berechtigt, das überlassene Fahrzeug unter Wahrung einer 14-tägigen Vorankündigungsfrist gegen ein modellgleiches Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration unter Beibehaltung der übrigen Vertragspflichten um-/auszutauschen.
Wir werden das Austauschfahrzeug an einen zwischen uns vereinbarten Ort zu einem vereinbarten Lieferzeitpunkt anliefern und das bisherige Fahrzeug mitnehmen. Für die Übergabe des Austauschfahrzeugs und die Rücknahme des bisherigen Fahrzeugs gelten unsere AGB entsprechend.
Für den Fahrzeugaustausch fallen für Sie keine Kosten an.
4. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
4.1 Übergabe Ihres/Deines Fahrzeugs / Lieferung
Wir werden Ihnen die Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs anzeigen und einen Übergabetermin mit Ihnen vereinbaren.
4.2 Ablauf der Fahrzeugübergabe und Voraussetzungen
Sie oder eine von Ihnen zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person muss am Übergabeort bzw. bei Lieferung am Lieferort
-
die Übergabe bestätigen (schriftlich oder elektronisch an dem von PS by The Luxury Car Club zur Verfügung gestellten mobilen Endgerät), und
-
einen gültigen Führerschein, und
-
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sofern dieser auch die aktuelle Anschrift des Abholenden beinhaltet, vorzeigen.
-
Beim ersten Abo-Vertrag müssen Sie persönlich das Fahrzeug entgegennehmen.
Wichtig: Der Führerschein und der Ausweis müssen im Original vorgezeigt werden, ansonsten kann eine Fahrzeugübergabe nicht erfolgen.
4.3 Übergabedatum
Wir vereinbaren mit Ihnen ein Übergabedatum, an welchem Ihnen das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Rückgabe Ihres Fahrzeugs
Zum Ende der Laufzeit vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und einen Rücknahmeort für das Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem Umkreis von max. 50km Ihrer Adresse. Wird kein Rücknahmeort vereinbart, wird das Fahrzeug an dem in der Buchungsvereinbarung mitgeteilten Übergabeort abgeholt.
Wichtig: Rückgaben finden nur Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr und nicht an Feiertagen statt.
Wichtig: Sie müssen das Fahrzeug mit allem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zurückgeben. Bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen sind Sie ferner verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladestatus von mindestens 80 % zurückzugeben.
4.5 Wenn eine Anlieferung oder Abholung durch uns fehlschlägt
-
Wenn das Fahrzeug von Ihnen oder Ihrem Vertreter bei Anlieferung nicht angenommen wird.
-
das Fahrzeug wegen Nichtvorliegen der Übergabevoraussetzungen nicht an Sie, oder Ihren Vertreter übergeben werden kann.
-
eine Abholung des Fahrzeugs scheitert („fehlgeschlagene Logistik“) werden wir mit Ihnen einen Ersatztermin zur Anlieferung oder Abholung vereinbaren.
Im Falle einer fehlgeschlagenen Logistik, die von Ihnen zu vertreten ist, wird eine Gebühr gemäß diesen AGB berechnet, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der pauschalen Gebühr die uns tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4.6 Daten im Radio- und Navigationssystem
In der Regel werden von Ihnen eingegebene Navigationsdaten und gekoppelte Geräte und gegebenenfalls mit der Nutzung zusammenhängende Informationen durch das im Fahrzeug befindliche Radiosystem gespeichert. Sofern Sie die gespeicherten Daten löschen möchten, befolgen Sie in der Fahrzeuganleitung befindliche Beschreibung und führen die Löschung vor Fahrzeugrückgabe durch.
4.7 Rückgabe des Fahrzeugs und Schadensabrechnung
Das Fahrzeug wird am Übergabeort durch einen unserer sachkundigen Mitarbeiter oder einen von uns beauftragten Dritten begutachtet.
Eventuelle Schäden oder fehlendes Zubehör werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten, das von Ihnen bestätigt werden muss. Sind Sie oder Ihr Vertreter mit den Feststellungen nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.
Wenn das Fahrzeug gemäß der Begutachtung
-
nicht in einem der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand ist, oder
-
nicht mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen sowie Zubehör an uns zurückgegeben wird, oder
-
das Fahrzeug Mängel oder Schäden aufweist, oder
-
nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, oder
-
die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nachweislich nicht durchgeführt wurden, sind Sie zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn, Sie haben diesen nicht zu Vertreten. Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren.
Sonderreinigungspauschale: Sollten wir nach Rückgabe des Fahrzeugs feststellen, dass
-
im Fahrzeug geraucht wurde, oder
-
das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand ist, oder
-
Geruchsbeeinträchtigungen gegeben sind,
haben Sie die für die Beseitigung dieses Zustands erforderlichen Kosten für die Sonderreinigung gemäß der Pauschale Kostenaufstellung dieser AGB (siehe Kostenaufstellung) zu tragen, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Sollte der für die Reinigung erforderliche Kostenaufwand über der Pauschale liegen, sind wir berechtigt die tatsächlichen Kosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen.
5. Was ist für die Nutzung des Fahrzeugs zu beachten?
5.1 Vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs
Sie verpflichten sich,
-
das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln,
-
in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu erhalten,
-
zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden,
-
das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen,
-
die gesetzlichen Vorgaben an einen Kfz-Halter einzuhalten,
-
zu keiner Zeit und in keiner Weise, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Veränderungen technischer oder optischer Art am Fahrzeug vorzunehmen.
-
nicht auf Rennstrecken zum Bsp. während tracking days oder sonstigen Veranstaltungen zu fahren
-
an keinem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen
Wichtig: Rauchen ist im Fahrzeug verboten.
Wichtig: Sollten wir Ihnen eine schriftliche Zustimmung für technische oder optische Änderungen am Fahrzeug erteilt haben (z.B. Folie) sind die Kosten das Fahrzeug nach Rückgabe in den Ursprungszustand zum Zeitpunkt der Übergabe an uns zu versetzen von Ihnen zu übernehmen. Sie haften für Schäden am Fahrzeug, die auf eine fehlerhafte, nicht rückstandsfreie Entfernung zurückzuführen sind, es sei denn, Sie haben diese nicht zu vertreten.
5.2 Wie das Fahrzeug nicht genutzt werden darf
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden
-
zu motorsportlichen Zwecken,
-
für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
-
zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,
-
zu journalistischen Zwecken,
-
zur ent-/ oder unentgeltlichen Vermietung einschließlich Carsharing,
-
zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
-
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
5.3 Fahrten ins Ausland
Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland in folgenden Ländern geführt werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Wichtig: Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist im Einzelfall nur nach unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung erlaubt.
Wichtig: Eine ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 8 Wochen nicht überschreiten.
Bitte beachten: Bei Fahrten ins Ausland sind die länderspezifisch vorgeschriebenen notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör mitzuführen.
Bei Schadensereignissen: Sie haften für die Kosten, die durch die unfallschadenbedingte Rückführung des Fahrzeugs aus dem Ausland entstehen, wenn dieses nicht mehr fahrbereit ist, es sei denn, Sie haben die schadensbedingte Fahruntüchtigkeit nicht zu vertreten.
5.4 Wartungen und Reparaturen
Sie sind verpflichtet,
-
Wartungen und Verschleißreparaturen, Inspektionen sowie Hauptuntersuchungen auf unsere Kosten ausschließlich nach unserer Mitteilung in den genannten Werkstätten in Ihrer Nähe durchführen zu lassen und das Fahrzeug vorzuführen, und
-
das Fahrzeug gemäß der Betriebsanleitung zu betreiben, und
-
bei gewerblicher Nutzung obliegt es Ihnen/Dir für eine fristgerechte Sachkundigen-Prüfung nach UVV zu sorgen,
-
Meldungen der Fahrzeugelektronik bezüglich Wartungen, Inspektionen, Schäden oder Fehlfunktionen uns umgehend mitzuteilen, und
-
für Sie/Dich feststellbare Beeinträchtigungen an der Fahrtauglichkeit, Betriebssicherheit und Schäden umgehend mitzuteilen, damit wir umgehend Maßnahmen bei Werkstätten einleiten können und Ihnen/Dir weiterhin ein sicheres und zuverlässiges Fahrzeug bereitstellen zu können.
Nur bei dringenden Reparaturen, die technisch zur Aufrechterhaltung der sicheren Fahr- und Betriebstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich sind, sind Sie berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung vornehmen zu lassen. Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, spätestens 3 Tage nach Durchführung der dringenden Reparaturen.
Wichtig: Alle von Ihnen beauftragten Werkstattleistungen und Dienstleistungen, die nicht dringend sind und die wir nicht für Sie beauftragt haben, sind nicht Teil des Abonnements und werden von uns nicht übernommen.
-
Bei Nichteinhaltung der Pflichten nach dieser Ziffer 4 haften Sie für hieraus entstandene Schäden, z.B. spätere Mehrkosten bei Reparatur und Wartung, oder
-
Minderwert des Fahrzeugs, oder
-
Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie,
es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
5.5 Laufende Führerscheinprüfung
Neben der initialen Prüfung Ihres Führerscheins bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie sind wir berechtigt, das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis bei Ihnen und sämtlichen nutzungsberechtigten Fahrern durch ein von uns bestimmtes Prüfverfahren, mindestens halbjährlich zyklisch zu prüfen.
5.6 Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafen
Sie müssen sicherstellen, dass bei geahndeten Verkehrsverstößen die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden (z.B. Auskunft über den Fahrer zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes). Wir melden Sie gegenüber der Ordnungsbehörde mit dem Hinweis, dass Ihnen die Halterpflichten auferlegt wurden und stellen die erforderlichen Informationen zur weiteren Verfolgung bereit.
Wichtig: Sie sind verpflichtet, Verwarn- oder Bußgelder, die gegen Sie oder einen nutzungsberechtigten Fahrer oder Dritten verhängt worden sind, fristgerecht zu bezahlen.
Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren durch uns und der damit zusammenhängende Verwaltungsaufwand wird Ihnen pro Einzelfall separat in Rechnung gestellt, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns ein geringere oder kein Aufwand entstanden ist. Wir werden im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens entscheiden, ob wir von einer Ordnungsbehörde festgesetzten Verwarn- und Bußgelder insbesondere bei einer Mahnung zur Vermeidung weiterer Nachteile und aus Gründen der Zweckmäßigkeit zunächst in Ihrem Interesse ausgleichen. Sie sind verpflichtet, die verauslagten Kosten zu tragen, die auf eine von Ihnen, einem nutzungsberechtigten Fahrer oder nutzungsberechtigten Dritten begangene Ordnungswidrigkeit zurückzuführen sind.
6. Schaden – was ist zu tun und zu beachten?
6.1 Verhalten im Schadensfall
Sie sind verpflichtet,
-
jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen und nur nach Freigabe durch uns reparieren zu lassen,
-
alles Vertretbare zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht nach diesen AGB führt,
-
dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden,
-
bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter und bei Sachschäden, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, kein Schuldanerkenntnis abzugeben,
-
keinerlei Angaben zur Sache gegenüber Versicherern anderer Unfallbeteiligter zu machen, ohne diese vorab mit uns abzustimmen.
Beachten Sie, dass uns sämtliche Schäden zu ersetzen sind, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige entstehen.
6.2 Schadensregulierung
Bitte beachten, dass vor Durchführung einer Unfallreparatur:
-
wir vom Schaden und dem Umfang der Reparatur in Kenntnis zu setzen sind
-
mit uns abzustimmen ist, ob ein Sachverständigengutachten erforderlich ist.
Wichtig: Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch uns.
6.3 Ansprüche aus Schäden
Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden steht uns zu. Sie sind verpflichtet, uns alle notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere das ausgefüllte Schadensformular, zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Ihnen infolge eines Schadensfalles zustehenden Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten treten Sie hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7. Abrechnung und Zahlung
7.1 Kaution
Die Kaution wird bei erstmaligem Abschluss einer Abo-Vereinbarung mit der Unterschrift fällig. Die Höhe der Kaution können Sie unserer Abo-Vereinbarung entnehmen. Beim Abschluss weiterer Abo-Vereinbarungen oder einer Umbuchung fällt die Kaution nicht erneut an, und die bereits geleistete Kaution wird weiter einbehalten.
7.2 Rückerstattung der Kaution
Die geleistete Kaution wird nach Beendigung der Abo-Vereinbarung zurückerstattet. Sollten Schäden am Fahrzeug in dem Zeitraum Ihrer Abo-Vereinbarung entstanden sein, so werden diese bei Rückgabe entsprechend protokolliert. Diese Schäden werden fachkundig repariert und die Kosten der Reparatur von der Kaution zum Abzug gebracht. Die Kaution wird nicht zurückerstattet, wenn die Abo-Vereinbarung vorzeitig, vor Ablauf des in der Abo-Vereinbarung festgelegten Zeitraums, Ihrerseits beendet/gekündigt wird.
7.3 Fälligkeit der Monatsgebühr
Die Höhe der monatlichen Gebühr ist der Abo-Vereinbarung zu entnehmen und ist vor dem vereinbarten Übergabetag zu entrichten, es sei denn, der vereinbarte Übergabetag wird wegen einem von Ihnen nicht zu vertretenden Umstand überschritten, dann gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe als Berechnungsbeginn. Wir stellen Ihnen den monatlichen Paketpreis inkl. USt./MwSt. zum 1. eines Monats im Voraus in Rechnung. Im Übrigen ist die Monatsgebühr spätestens zum dritten Werktag des Kalendermonats im Voraus zu bezahlen. Anteilige Berechnung: Erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs nicht am 1. eines Monats, wird der erste und letzte monatliche Paketpreis bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs anteilig tageweise für den Anfangs- und End Monat berechnet (Berechnungsbasis: 30 Tage = 1 Monat).
7.4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen Zahlweise
Ihre Zahlungen können ausschließlich bargeldlos via SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte geleistet werden. SEPA-Mandat: Sie ermächtigen uns, das SEPA-Lastschriftmandat, auch für alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die Sie im Zusammenhang mit der Abo-Vereinbarung schulden, zu nutzen. Kommt es zu einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, haben Sie an uns einen pauschalen Kostenersatz gemäß dieser AGB (siehe Kostenübersicht) zu zahlen.
Wichtig: Sie stimmen zu, dass unsere Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
7.5 Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Wir sind bei Änderungen des Umsatz-/Mehrwertsteuersatzes mit Wirkung zum In-Kraft-Treten der Änderung berechtigt, eine Preisanpassung der im gebuchten Mobilitätspaket enthaltenen, von der Änderung des Umsatzsteuer-/Mehrwertsteuersatzes betroffenen umsatzsteuer-/mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen in entsprechender Höhe vorzunehmen.
8. Haftung von Premium Subscription (by the Luxury Car Club)
8.1 Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern, entbinden uns für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.
8.2 Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung wegen der Verletzung der vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften wir auch bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leichter oder mittlerer fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht, ist unsere Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
9. Rechtliche Bestimmungen
9.1 Verfügungen
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder eine andere Verfügung über das Fahrzeug durch Sie ist nicht statthaft.
9.2 Zwangsvollstreckung
Falls eine Zwangsvollstreckung in/auf das Fahrzeug erfolgt, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
9.3 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nicht zu, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
9.4 Abtretungen
Ansprüche und sonstige Rechte von Ihnen aus dem Vertragsverhältnis mit uns können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns durch Sie abgetreten werden. Wir sind berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis u.a. zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.
Besichtigungsrecht: Wir und von uns beauftragte Dritte haben jederzeit das Recht, das überlassene Fahrzeug nach Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Hierzu werden Sie auf Anforderung den Standort des Fahrzeugs mitteilen.
9.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, wenn Sie die Abo-Vereinbarung als Kaufmann oder juristische Person schließt, München.
9.6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt.
10. Laufzeit und Kündigung der Buchung
10.1 Mindestlaufzeit
Die Abo-Vereinbarung hat die im Rahmen der Buchung vereinbarte Mindestlaufzeit von 6 Monate und verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf weitere 6 Monate sollte keine schriftliche Kündigung erfolgen. Die Mindestlaufzeit beginnt am Tag des vereinbarten Übergabedatums, es sei denn, das vereinbarte Übergabedatum wird wegen einem von Ihnen nicht zu vertretenden Umstand überschritten, dann gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs für den Beginn der Mindestlaufzeit.
10.2 Kündigungsfrist
Die Buchungsvereinbarung ist von uns und Ihnen frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 2 Kalendermonaten zum Ablauf der Kalenderwoche kündbar. Wird im Rahmen des Vertragsabschlusses eine abweichende Vereinbarung zur Kündigungsfrist getroffen, geht die abweichende Vereinbarung vor.
10.3 Stillschweigende Verlängerung
Eine stillschweigende Verlängerung einer gekündigten Abo-Vereinbarung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.
10.4 Verspätete Rückgabe
Wird das Fahrzeug nicht termingemäß zurückgegeben, wird Ihnen für jeden Tag als Grundbetrag 2/30 der vereinbarten Monatsgebühr berechnet. Ihre Pflichten aus der Abo-Vereinbarung gelten sinngemäß fort bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe. Zudem werden Ihnen etwaige Mehrkosten, die uns durch die verspätete Rückgabe entstehen („Zusatzgebühr“), gesondert berechnet, es sei denn, dass Sie die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten haben.
Zusatzgebühr: Bei einer von Ihnen zu vertretenden verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir Ihnen ab Ablauf des vereinbarten Rückgabedatums eine zusätzliche Gebühr pro Tag gemäß Kostenaufstellung dieser AGB (siehe Kostenaufstellung) bis einschließlich zum Tag der tatsächlich erfolgten Rückgabe, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Fehlgeschlagene Abholung: Sollten Sie mit uns im Rahmen der Rückgabe die Abholung des Fahrzeugs durch einen Logistiker vereinbart haben, gilt die Regelung zur Kostentragung für die von Ihnen zu vertretende fehlgeschlagene Logistik gemäß E. Ziff. 5 dieser AGB einschließlich der Kostenaufstellung dieser AGB (siehe Kostenaufstellung).
10.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere in den nachfolgenden Fällen ist ein wichtiger Grund gegeben, der uns zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt:
-
Wenn Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der monatlichen Abo-Rate oder eines nicht unerheblichen Teils des Paketpreises in Verzug sind.
-
Wenn Sie in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Abo-Raten in Höhe eines Betrages in Verzug sind, der die Abo-Rate für zwei Monate erreicht.
-
Sie, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte die Rechte von uns dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass das jeweils überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet, oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen dieser AGB) überlässt, und dieses Verhalten auch nach Abmahnung durch uns fortgesetzt wird; Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht, oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
-
Wenn Sie bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht haben oder Tatsachen verschwiegen haben und uns deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist, oder Sie die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leisten.
-
Sich Ihre wirtschaftliche Verhältnisse derart verschlechtert oder zu verschlechtern droht, dass ein Vertragsabschluss unter den eingetretenen oder drohenden Umständen nicht erfolgt wäre.
-
Die Fortsetzung der Buchung uns aufgrund der von Ihnen zu vertretenden Schadensquote unzumutbar ist; Dies ist insbesondere bei einem Gesamtschaden in Höhe von 40.000, - EUR (netto) der Fall, es sei denn, Sie haben diesen Gesamtschaden nicht mindestens in einer Höhe von 40.000, - EUR zu vertreten.
-
Sie die zur Führung des überlassenen Fahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis bei Vertragsabschluss nicht besitzen.
-
Sie nach Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufgrund der Entziehung der Fahrerlaubnis oder aufgrund eines Fahrverbots nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind.
-
Sie den von uns gemäß F. 5. (Laufende Führerscheinprüfung) dieser AGB angeforderten Nachweis des Vorliegens einer Fahrerlaubnis durch Vorlage des Originals des Führerscheins oder mittels des von uns elektronischen Nachweisverfahrens nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht nachkommen.
10.6 Sicherstellung bei außerordentlicher Kündigung
Im Fall einer außerordentlichen Kündigung
-
Verlieren Sie das Nutzungs-/Überlassungsrecht am Fahrzeug,
-
sind Sie zur Herausgabe des Fahrzeuges mit sämtlichen Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen auf Ihre Kosten und Gefahr verpflichtet,
-
sind Sie zur Rückgabe gemäß dieser AGB verpflichtet,
-
sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt, das Fahrzeug sicher zu stellen und auf Ihre Kosten begutachten zu lassen,
-
haben Sie grundsätzlich die Kosten der Sicherstellung und der Ersatzbeschaffung der Fahrzeugschlüssel und Unterlagen sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen.
Wichtig: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt uns vorbehalten.
Änderungen dieser AGB teilen wir Ihnen in Textform mit. Widersprechen Sie den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.
München, den 02.02.2022